Direkt
zum Inhalt springen,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,

Wettringen
Steuern & Gebühren

Realsteuern

Hebesätze der Grund- &  Gewerbesteuer:

  • Gewerbesteuerhebesatz 320 v.H.
  • Grundsteuer A 550 v.H.
  • Grundseuer B 550 v.H.

Zu den Realsteuern werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.