Steuern & Gebühren: Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Steuern & Gebühren

Realsteuern

Hebesätze der Grund- &  Gewerbesteuer:

  • Gewerbesteuerhebesatz 320 v.H.
  • Grundsteuer A 550 v.H.
  • Grundseuer B 550 v.H.

Zu den Realsteuern werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.