Realsteuern
Hebesätze der Grund- & Gewerbesteuer:
- Gewerbesteuerhebesatz 320 v.H.
- Grundsteuer A 550 v.H.
- Grundseuer B 550 v.H.
Zu den Realsteuern werden in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Abgabenordnung die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer gezählt. Den Charakter der Realsteuern haben sie, da Grund und Boden bzw. Gewerbe unabhängig vom jeweils subjektiven Ertrag besteuert werden.