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Artikel vom 03.06.2023
Härtefallhilfen
Antrag für Härtefallhilfen
Seit dem 15.05. kann beim bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
ein Antrag für Härtefallhilfen gestellt werden für alle die im Zeitraum 01.01.2022 -
01.12.2022 Energieträger wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas zum mind. doppelten Preis im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 eingekauft haben.
Über folgenden Link können Sie über einen Härtefall-Rechner ermitteln ob Sie eine Erstattung bekommen können oder nicht.